Wenig heizen, Gas und Strom sparen - das versuchen nicht nur die Menschen zu Hause, sondern auch die Arbeitgeber. Laut der Energiesparverordnung sollen Arbeitsräume seit September auf maximal 19 Grad beheizt werden. Das gilt für körperlich leichte und überwiegend sitzende Arbeit.
Mediziner sehen das anders
Laut dem Verband der Betriebs- und Werkärzte sind maximal 19 Grad nichts für jeden Beruf. Sobald die Beschäftigten nicht zwischendurch aufstehen dürfen, sich nicht bewegen können oder feinmotorisch arbeiten müssen, sollte die Heizung aufgedreht werden. Das gilt zum Beispiel für technische Zeichner oder Fluglotsen, die Bildschirme überwachen müssen. Der Verband findet, Firmen sollten Teppiche auslegen, um kalte Füße zu vermeiden und dafür sorgen, dass sich die Beschäftigten mehr bewegen.
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