Im ersten Prozess wurde der 19-Jährige zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Nachdem er in Berufung ging, bekam er vom Landgericht Memmingen dreieinhalb Jahre Jugendstrafe. Das Gericht ist überzeugt, dass er seine damals 15-jährige Freundin geschlagen, gebissen und gewürgt hatte. Ihre Katze hatte er außerdem so schwer misshandelt, dass sie an den Verletzungen starb.
Warum muss er jetzt länger in den Knast?
Obwohl ihm eine Vergewaltigung nicht mehr vorgeworfen wird, muss er ein halbes Jahr länger ins Gefängnis als beim ersten Urteil. Grund dafür ist: Der Richter bewertet das Würgen als gefährliche Körperverletzung.