Justizbedienstete bringen den Verurteilten im sogenannten Amokfahrerprozess aus dem Gerichtssaal (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Harald Tittel)

Trier

Wird der Fall des Amokfahrers neu aufgerollt?

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Aslı Kaymaz
Asli Kaymaz (Foto: DASDING)

Der Amokfahrer von Trier wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt meldet sich der Generalbundesanwalt dazu.

Die Anwälte des Verurteilten hatten zuvor Revision eingelegt. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts Trier bestätigt. Auf einen Antrag des Bundesanwalts hin, werden Teile des Urteils jetzt noch einmal geprüft.

Lebenslange Haft und Psychiatrie

Der Amokfahrer von Trier war zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht legte außerdem fest, dass der Mann in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. Das liegt daran, dass ein Gutachter bei ihm eine paranoide Schizophrenie festgestellt hat. Genau das soll nun überprüft werden.

Reicht das Gutachten für die geschlossene Psychiatrie?

Der Verurteilte darf nur dann in die Einrichtung eingewiesen werden, wenn er durch seine mentale Gesundheit vermindert schuldfähig ist. Das sei laut Generalbundesanwalt nicht ausreichend geprüft worden. Nur weil der Amokfahrer unter einer wahnhaften Störung leide, sei er nicht automatisch vermindert schuldfähig. Was dagegen spricht: Laut Gericht hatte er die Tat geplant und auch Vorbereitungen getroffen.

Hier kannst du mehr zu dem Urteil lesen:

Trier

Gerichtsurteil Amokfahrt in Trier: lebenslange Haft und Psychiatrie

Fünf Menschen wurden getötet, viele weitere verletzt. In Trier wurde ein 52-Jähriger deswegen verurteilt.

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Das ist passiert!

Der Mann war am 1. Dezember 2020 mit einem Auto durch die Fußgängerzone in Trier gefahren. Das Gericht hat festgestellt, dass er absichtlich Leute angefahren hat. Fünf Menschen kamen ums Leben. Viele weitere wurden schwer verletzt oder sind seit dem traumatisiert.

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