Die Infos kommen vom "Redaktionsnetzwerk Deutschland", das sich auf Insider beruft:
- In Zukunft soll das Bundeskriminalamt (BKA) heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen.
- Außerdem soll das BKA Spionage-Software auf PCs und Handys anbringen dürfen.
- Das Bundesinnenministerium begründet das damit, dass das BKA für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche.
- Diese Maßnahmen sollen aber nur das allerletzte Mittel sein und ausschließlich eingesetzt werden, um Terrorismus zu bekämpfen.
Wohnung durchsuchen: So ist die aktuelle Gesetzeslage
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Dann müssen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter den Antrag der Polizei prüfen. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug möglich.
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