Der Fall um die Grundschülerin aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis findet nach zwei Jahren einen Abschluss. Sie hat damals auf dem Schulhof mit einer Freundin türkisch gesprochen und musste eine Strafarbeit schreiben. Die Schulaufsichtsbehörde fand das damals als "pädagogische Erziehungsmaßnahme" in Ordnung. Das haben sie dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" mitgeteilt.
Deshalb darf die Drittklässlerin türkisch sprechen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Ansicht der Schulaufsichtsbehörde nicht geteilt. Der Streit wurde jetzt mit einem Vergleich beendet. Das Gericht hat entschieden, dass die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Mädchens in dem Fall wichtiger sind als die pädagogischen Erziehungsmaßnahmen.
Schule: Werden Migranten benachteiligt?
Als Basis für die Strafarbeit galten die Schulregeln, in denen steht, dass Deutsch gesprochen werden soll. Der Anwalt der Familie sorgt sich, dass die Regel nur auf migrantische Sprachen wie Türkisch oder Arabisch bezieht. Damals fragte er die Schulaufsichtsbehörde:
Würde bei Gebrauch der beispielsweise englischen Sprache oder lateinischen Sprache durch Schüler außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände während der Unterrichtspause eine entsprechende Strafarbeit verfügt werden?
Damals schrieb die Mutter des Mädchens, sie verstehe nicht, wieso ihre Tochter kein Türkisch in der Schule sprechen darf. Es sei nämlich "ein Teil von ihr". Die Eltern haben sich große Sorgen gemacht. Die Aussagen liegen dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" vor.
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