Der 26-Jährige soll an zwei Taten beteiligt gewesen sein. Außerdem gibt es Hinweise auf ein islamistisches Tatmotiv. Wegen dieser besonderen Bedeutung des Falls hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen übernommen. Der Generalbundesanwalt schaltet sich immer bei terroristischen Straftaten ein.
Erste Tat: Messerangriff mit Todesfolge
Laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf wird dem 26-Jährigen vorgeworfen, dass er in der Nacht zum Ostersonntag in Duisburg einen 35-Jährigen mit einer Waffe erstochen habe. Das Opfer habe Stich- und Schnittwunden erlitten und sei einige Stunden später daran gestorben. Ermittler haben Spuren am Tatort und an den Schuhen des 26-Jährigen ausgewertet. Das Ergebnis: ein dringender Tatverdacht.
Zweite Tat: Angriff in Duisburger Fitnessstudio
Der mutmaßliche Täter soll außerdem am Dienstagabend vergangener Woche in einem Fitnessstudio in der Duisburger Altstadt um sich gestochen haben. Vier Männer wurden mit einer Waffe schwer verletzt. Einer davon lebensgefährlich.
Gegen den mutmaßlichen Täter gibt es einen Haftbefehl. Er sitzt inzwischen in U-Haft. Die Ermittler erklärten, dass es Hinweise auf ein islamistisches Motiv gebe.
Mehr Infos zu der Attacke in dem Duisburger Fitnessstudio findest du hier:
Verbrechen Fitnessstudio-Angriff in Duisburg: War es Terrorismus?
Die Staatsanwaltschaft sieht bei der Attacke Anzeichen für eine Amoktat. Die Verletzten sollen wohl Zufallsopfer sein.