Als Nicht-EU-Bürger musste man sich bisher entscheiden: Um den deutschen Pass zu bekommen, musste man seine alte Staatsbürgerschaft abgeben. Das soll sich laut Bundesinnenministerium ändern: Künftig sollen alle die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen können.
Was ändert sich noch?
Falls du den deutschen Pass beantragen willst oder ein Familienmitglied es vorhat, könnten diese Änderungen für euch interessant sein:
- Die Einbürgerung soll schon nach fünf Jahren in Deutschland möglich sein, statt wie früher nach acht. Bei "besonderen Integrationsleistungen" gehe es sogar schon nach drei Jahren.
- In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat. "Rechtmäßig" bedeutet, dass man während dieser Zeit einen Aufenthaltstitel hatte - zum Beispiel eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungserlaubnis.
- Für Angehörige der sogenannten "Gastarbeitergeneration" soll die Einbürgerung erleichtert werden. Die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache werden dafür gelockert. Grund dafür ist laut Bundesregierung, dass ihre Integration "lange Zeit nicht unterstützt wurde".
- Vielleicht interessant für deine Großeltern: Ab 67 Jahren muss man keinen Einbürgerungstest mehr machen.
Hier erfährst du, was sich sonst noch so verändert:
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