Laut "BILD" soll nächste Woche eine Verordnung beschlossen werden. Im Entwurf stehen folgende Punkte:
- Am Arbeitsplatz darf höchstens auf 19 Grad geheizt werden.
- Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mit Gas oder Strom beheizt werden.
- Einzelhändler müssen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten. Nicht davon betroffen sind Notausgänge oder Fluchtwege.
- Vereinbarungen über eine bestimmte Temperatur in Mietwohnungen "sind unwirksam".
- Werbeflächen dürfen nachts nicht mehr leuchten.
- In öffentlichen Gebäuden sollen Flure, große Hallen oder Technikräume möglichst nicht mehr geheizt werden – ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten.
- Die Beleuchtung öffentlicher Gebäude von außen ist nicht erlaubt.
Die Maßnahmen sollen ab September sechs Monate lang gelten.
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