- Familienangehörigen darf es nicht verboten werden, nachzuziehen, nur weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden ist. Das entschieden die Richter des EuGH.
- Deutsche Behörden hatten in zwei Fällen Anträge auf Familienzusammenführung aus diesem Grund abgelehnt.
Das alles hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion geantwortet:
- Konsulate und Botschaften müssen seit September das beachten: Kinder, die volljährig geworden sind, nachdem der Asylantrag gestellt wurde, gelten im Verfahren noch als minderjährig.
- Visum: Anträge, in denen Kinder bald volljährig werden, sollen schneller bearbeitet werden.
- Aktuell pausierte Anträge zum Elternnachzug sollen ebenfalls schneller bearbeitet werden.
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