Gehsteigblästigungen: Bundesrat stimmt Gesetz zu

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Gehsteigblästigungen: Bundesrat stimmt Gesetz zu

Dauer

Ergänzt: Mit der Änderung des Gesetzes ist das jetzt in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen untersagt.
Anmod: Schwangere sollen jetzt besser vor Belästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Gegnern geschützt werden. Einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute der Bundesrat zugestimmt. Vinetta Richter aus Berlin.
Text:
Bis zu 5000 Euro kann es jetzt kosten, wenn man Schwangere auf dem Bürgersteig vor Schwangerschaftsberatungsstellen belästigt. Nicht nur die Beratungsstellen sind betroffen, auch vor Kliniken und Arztpraxen in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, stehen teilweise Abtreibungsgegnerinnen und Gegner. Sie versuchen Kontakt zu Schwangeren und den Mitarbeitenden aufzunehmen. Das Ziel dabei ist Schwangere davon zu überzeugen nicht abzutreiben. Dabei beten die Protestierenden laut, halten Plakate hoch oder blockieren sogar den Zugang mit Hindernissen. Mit der Änderung des Gesetzes ist das jetzt in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen untersagt.
Aus Berlin Vinetta Richter
Vinetta Richter Berlin

Ergänzt: Mit der Änderung des Gesetzes ist das jetzt in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen untersagt.

Anmod: Schwangere sollen jetzt besser vor Belästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Gegnern geschützt werden. Einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute der Bundesrat zugestimmt. Vinetta Richter aus Berlin.
Text:
Bis zu 5000 Euro kann es jetzt kosten, wenn man Schwangere auf dem Bürgersteig vor Schwangerschaftsberatungsstellen belästigt. Nicht nur die Beratungsstellen sind betroffen, auch vor Kliniken und Arztpraxen in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, stehen teilweise Abtreibungsgegnerinnen und Gegner. Sie versuchen Kontakt zu Schwangeren und den Mitarbeitenden aufzunehmen. Das Ziel dabei ist Schwangere davon zu überzeugen nicht abzutreiben. Dabei beten die Protestierenden laut, halten Plakate hoch oder blockieren sogar den Zugang mit Hindernissen. Mit der Änderung des Gesetzes ist das jetzt in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Beratungsstellen, Kliniken und Arztpraxen untersagt.

Aus Berlin Vinetta Richter
Vinetta Richter Berlin

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Autor/in
DASDING.de

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