Symbolbild Abofalle. Eine Frau sitzt an ihrem Laptop.

Verbraucherschutz

Abofallen: Unternehmen verstoßen gegen Gesetz

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Autor/in
Djamila Chastukhina
Djamila Chastukhina
Zilan Hatun
Autorenprofil Zilan Hatun

Egal ob Handy, Internet oder Fitnessstudio: Bei Abo-Verträgen solltest du wissen, was Unternehmen dürfen und was nicht.

Kennst du das, wenn du vergessen hast, deinen Vertrag zu kündigen, und er plötzlich wieder um ein Jahr verlängert wird? Seit März 2022 gibt es ein Gesetz, das Verbraucher vor solchen Abofallen schützen soll: Offiziell darfst du nach der Mindestvertragslaufzeit jeden Monat kündigen. Verbraucherschützer haben jetzt rausgefunden: Viele Unternehmen halten sich nicht daran.

Gesetz gegen Abofallen: Verbraucherschützer finden Verstöße

Die Verbraucherschützer haben sich über 800 Unternehmen angeschaut - und bei über 100 von ihnen "ungültige Vertragsbedingungen" festgestellt. 85 von ihnen wurden laut der Deutschen Presse-Agentur deswegen schon abgemahnt.

Wenn du mal in so einer Abofalle landest und dein Fitnessstudio oder Handyanbieter den Vertrag für ein Jahr verlängern will: Keine Sorge. Du kannst dich auf das Gesetz für faire Verbraucherverträge beziehen, das im März 2022 eingeführt wurde. Demnach hast du nach der ersten Vertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat.

❗  Vorsicht: Das Gesetz gilt für alle Abo-Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Bei Handyverträgen gilt es schon ab dem 1. Dezember 2021. Für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, gilt immer noch die alte Regelung.

Vorsicht nicht nur bei Abos, sondern auch beim Online-Shopping:

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Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Sie sind als gemeinnützig anerkannt.

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