Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz schärfer gemacht. Kinderpornografie gilt seitdem grundsätzlich als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen. Das wirkt sich auf die Mindeststrafe aus. Aktuell ist es so: Wer ein ungewollt zugeschicktes Bild nicht schnell löscht, muss mit Minimum einem Jahr Gefängnis bestraft werden - eine geringere Strafe gibt es nicht.
Wann das zum Problem wird
Es gibt Fälle, in denen das Gesetz die Falschen trifft, finden einige Politiker. Darüber berichtet die Zeitung "Die Welt". Solche Fälle sind zum Beispiel:
- ein Vergewaltigungsopfer, das noch Fotos auf dem Handy hatte, die der Täter geschickt hat. Die Fotos sollten als Beweis für die Polizei dienen.
- ein Mann, der ein Foto seines nackten neugeborenen Sohns auf dem Sperrbildschirm seines Handys hatte.
- Jugendliche unter 14 Jahren, die sich Nackt-Fotos von sich selbst schicken.
Richter können in all diesen Fällen niemanden weniger hart bestrafen als ein Jahr Gefängnis. Deshalb sagen die Politiker, die das Gesetz lockern wollen: Solche Fälle sollen künftig von Gerichten individuell bewertet werden können. Auch der deutsche Richterbund ist dafür, wie die Katholische Nachrichtenagentur berichtet.
Nicht nur Gesetze sollen vor sexualisierter Gewalt oder sexueller Belästigung schützen:
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Dass sexualisierte Gewalt aber nach wie vor ein großes Problem ist, zeigt diese Studie: