Das soll nämlich nur bei "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" möglich sein. Außerdem sollen solche Accounts nur gesperrt werden, wenn es nicht reichen würde, einen Post zu löschen. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Account ständig Hasskommentare postet - also Wiederholungsgefahr besteht.
Ziel: Anonyme Hate-Accounts sperren
Die Sperre soll vor allem gegen anonyme Hass-Accounts helfen und nur für einen bestimmten Zeitraum gelten. Der User hätte aber trotzdem das Recht, angehört zu werden, bevor ein Gericht den Account sperrt.
Das Bundesjustizministerium will diese Punkte in einen Gesetzentwurf packen, über das danach im Bundestag entschieden wird. Die aktuellen Regierungsparteien - SPD, Grüne und FDP - hatten sich auf ähnliche Punkte schon in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.