Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss er nun 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen. Das sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg. Das ist genau die Tagessatz-Grenze, bis zu der man noch nicht als vorbestraft gilt.
Was war passiert?
Im März vergangenen Jahres hatten mehrere Zeugen die Polizei gerufen, als sie sahen, dass der damals 49-Jährige in der Heidelberger Innenstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Er sagte laut Polizeibericht aus, dass der Vogel vorher sein Mittagessen geklaut habe. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass der Beschuldigte die Taube gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt habe.
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Dieses Schaf hatte mehr Glück als die Taube: