Das Oberlandesgericht München hatte Jennifer W. wegen eines "minderschweren Falls" zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren verurteilt. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof sagt, die Strafe reicht nicht.
Was ist passiert?
Die Frau aus Niedersachsen war 2014 im Alter von 23 Jahren nach Syrien in das Gebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gereist. Sie heiratete dort einen IS-Kämpfer, der kurz zuvor eine jesidische Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter als Sklavinnen gekauft hatte. Mit ihrem Ehemann zog Jennifer W. in den Irak. Die versklavte Jesidin musste für das Ehepaar im Haushalt arbeiten. Der Mann hat sie misshandelt. Im August 2015 band er das kleine Mädchen im Hof in der prallen Sonne an ein Fenstergitter. Das Kind starb. Jennifer W. hat den Tod des Mädchens in Kauf genommen und nicht geholfen.
Warum will der BGH eine härtere Strafe?
Jennifer W. war in München im Oktober 2021 unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge verurteilt worden.
Der BGH zweifelte daran, dass das Münchner Gericht alle Umstände berücksichtigt habe. Der BGH vermutet, dass die Tat als menschenverachtend eingestuft werden könnte. Der Richter nennt folgende Gründe:
- Jennifer W. hat wohl das Ziel des IS akzeptiert, die Jesiden auszulöschen
- Sie hatte die Haussklavin mit vorgehaltener Pistole gezwungen, mit dem Weinen aufzuhören