Erst vor zwei Jahren wurde die Mindeststrafe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie erhöht. Seitdem gilt das alles automatisch als Verbrechen. Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte einige Fälle jedoch wieder zu einem Vergehen herabstufen. Jedenfalls bei nicht so schwerwiegenden Taten.
Wenn kinderpornografische Bilder zum Beispiel als Beweise gespeichert oder geteilt werden, galt das bisher auch als Verbrechen. Das soll sich zum Beispiel jetzt ändern.
Kinderpornografie kein Verbrechen mehr? Deshalb soll die Strafe geändert werden
Der Gesetzentwurf soll die Behörden wieder entlasten. Sie können in Einzelfällen dann Verfahren fallen lassen, wenn sie davon ausgehen, dass die betroffene Person nicht kriminell gehandelt hat. Zum Beispiel bei Gruppenchats: Die Gerichte waren öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Eltern, Lehrer und Mitschüler sich strafbar gemacht haben, weil sie in Gruppenchats waren. Eine Frau zum Beispiel hatte ohne Absicht Kinderpornografie auf ihrem Handy, weil es automatisch heruntergeladen wurde.
So sollen die Strafen geändert werden
Die Mindeststrafe für den Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie liegt aktuell bei zwölf Monaten. Sie soll auf sechs Monate herabgestuft werden, die Mindeststrafe für den Besitz auf drei Monate. An der Höchststrafe für Kinderpornografie soll sich nichts ändern. In schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahre im Gefängnis.
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