Rund 800.000 Beschäftigte profitieren von den neuen Regeln. Ein katholischer Kirchenverband hat die neuen Regeln im kirchlichen Arbeitsrecht beschlossen. Angestellte dürfen nach einer Scheidung nochmal heiraten. Homosexuelle Menschen sollen in kirchlichen Einrichtungen arbeiten dürfen. Bisher konnte die Kirche ihren Mitarbeitern in beiden Fällen kündigen.
Wen betrifft das?
Die Regeln betreffen zum Beispiel Menschen, die in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen arbeiten. Jedes Bistum kann selbst entscheiden, ob die Regeln umgesetzt werden oder nicht.
Reicht noch nicht
Die Gewerkschaft Verdi findet, dass die Änderungen noch lange nicht ausreichen. Zwischen dem allgemeinen und dem kirchlichen Arbeitsrecht gibt es immer noch große Unterschiede. Wer aus der Kirche austritt, muss zum Beispiel immer noch mit einer Kündigung rechnen.
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