In der Wohnung haben den Eltern der Frau gelebt, die zum Einzug 800 Mark Kaution bezahlt hatten. Die Firma, die die Wohnung vermietet hatte, hat das Geld damals in Aktien angelegt - aus umgerechnet 400 Euro wurden so über die Jahre 115.000 Euro!
409,03 Euro wollte die Firma herausgeben
Der Mietvertrag wurde 2018 gekündigt. Die Frau forderte, dass ihr die Aktien ausgezahlt werden. Aber: Die Wohnungsgesellschaft wollte das nicht und überwies ihr nur 409,03 Euro zurück. Weil ihre Eltern inzwischen gestorben sind, zog die Frau vor Gericht - und sie gewann jetzt. Denn nach Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen Erträge aus der Mietsicherheit unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zu.
Das Geld hat die Frau aber noch nicht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wohnungsgesellschaft kann noch Berufung einlegen.