
OVG Münster: AfD steht rechtmäßig unter Extremismus-Verdacht
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Der Verfassungsschutz darf die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die Entscheidung gilt auch für die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“. Damit wies das Gericht in Münster eine Berufung der AfD gegen eine Vorentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück.
Jetzt ist es amtlich: Entscheidende Teile der AfD und führende Mitglieder der Partei sind rechtsextremistisch. Das heißt: Sie verstoßen wiederholt gegen Grundwerte der Verfassung, zum Beispiel gegen die Menschenwürde, wenn öffentlich vor einer, Zitat, „Flutung Europas mit (…) Messermoslems“ gewarnt wird.
Sieben Verhandlungstage lang haben die Richterinnen und Richter in Münster solche Äußerungen und auch Passagen des AfD-Parteiprogramms untersucht. Ihr Urteil: Der Trend nach rechtsaußen ist bei der AfD so deutlich, dass der Verfassungsschutz die Bundespartei weiterhin als „rechts-extremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Das heißt, er kann die AfD auch weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten – also V-Leute einschleusen oder im Extremfall auch Telefone überwachen.
Die Einstufung des Oberverwaltungsgerichts ist unabhängig von einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD – dafür wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Erkenntnisse, die der Verfassungsschutz jetzt mit gerichtlicher Billigung gewinnt, könnten in einem Verbotsverfahren aber eine wichtige Rolle spielen.
Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der 5. Senat des OVG Münster ausgeschlossen.
Der Verfassungsschutz darf die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die Entscheidung gilt auch für die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“. Damit wies das Gericht in Münster eine Berufung der AfD gegen eine Vorentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück.
Jetzt ist es amtlich: Entscheidende Teile der AfD und führende Mitglieder der Partei sind rechtsextremistisch. Das heißt: Sie verstoßen wiederholt gegen Grundwerte der Verfassung, zum Beispiel gegen die Menschenwürde, wenn öffentlich vor einer, Zitat, „Flutung Europas mit (…) Messermoslems“ gewarnt wird.
Sieben Verhandlungstage lang haben die Richterinnen und Richter in Münster solche Äußerungen und auch Passagen des AfD-Parteiprogramms untersucht. Ihr Urteil: Der Trend nach rechtsaußen ist bei der AfD so deutlich, dass der Verfassungsschutz die Bundespartei weiterhin als „rechts-extremistischen Verdachtsfall“ einstufen darf. Das heißt, er kann die AfD auch weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten – also V-Leute einschleusen oder im Extremfall auch Telefone überwachen.
Die Einstufung des Oberverwaltungsgerichts ist unabhängig von einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD – dafür wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Erkenntnisse, die der Verfassungsschutz jetzt mit gerichtlicher Billigung gewinnt, könnten in einem Verbotsverfahren aber eine wichtige Rolle spielen.
Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der 5. Senat des OVG Münster ausgeschlossen.