Am Amtsgericht Pforzheim wurde der 21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem bekam er eine Führerscheinsperre von zwei Jahren. Zur Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, der junge Mann sei nicht vorbestraft und habe sich vor dem verhängnisvollen Geschehen nie etwas zuschulden kommen lassen. Außerdem habe er eine sehr günstige Sozialprognose.

Nach Unfall: Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft
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Nach Unfall: Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft
💡 Zum Zeitpunkt des Unfalls war der junge Fahrer erst 20 Jahre alt und galt damit als Heranwachsender. Deshalb war die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht geführt worden. Aber: Eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wäre auch möglich gewesen.
Tödlicher Raserunfall in Pforzheim: Was ist passiert?
- Laut Anklage hatte sich der 21-Jährige im Januar des vergangenen Jahres bei einem Freund einen Sportwagen geliehen, um diesen auszuprobieren.
- In einem Bereich, wo nur Tempo 70 erlaubt war, beschleunigte er demnach auf über 125 km/h, verlor die Kontrolle und krachte frontal in das Auto eines 42-Jährigen.
- Der Familienvater wurde so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb.
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