Urteil

Keine "Pille danach" beim Apotheker: Darf er so?

Der Apotheker wollte die "Pille danach" aus Gewissensgründen nicht anbieten. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Das Urteil: Der Apotheker muss die "Pille danach" anbieten - so hat es ein Gericht in Berlin entschieden. Im konkreten Fall hatte ein Apotheker die Pille gar nicht erst da - weil er nach eigener Aussage kein bereits entstandenes Leben töten wolle. Doch die Begründung zählt für das Gericht nicht.

Apotheker muss Pille danach anbieten

Entscheidung: Wer eine öffentliche Apotheke führt, muss dafür sorgen, dass Kunden umfassend versorgt werden. Dazu zählt offenbar auch die "Pille danach". Wer das wegen dem eigenen Gewissen nicht machen will, soll keine Apotheke betreiben, so das Gericht.

Auch mit ihm hat sich schon ein Gericht beschäftigt:

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Autor/in
Judith Bühler
Judith Bühler  NEWSZONE-Team
Zilan Hatun
Autorenprofil Zilan Hatun

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