Beginn Prozess gegen einen Inspekteur der Polizei (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod)

Stuttgart

Fall Andreas R.: Runde zwei offiziell eröffnet?

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Kim Patro
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Louis Leßmann
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Dem ranghöchsten Polizisten in BW wurde vorgeworfen, eine Polizistin bedrängt zu haben. Bleibt es bei seinem Freispruch?

Unklar! Die Staatsanwaltschaft will die Entscheidung des Gerichts nämlich nicht akzeptieren und kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Revision: Was bedeutet das? 🤔

Das heißt: Es wird gecheckt, ob es beim Gerichtsprozess Fehler gab. Doch zuerst muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüfen, ob er die Revision überhaupt zulässt.

Fall Andreas R.: Um was ging es im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei?

Andreas R. wurde vorgeworfen, während seiner Amtszeit eine jüngere Kriminalkommissarin bei einer Kneipentour sexuell bedrängt zu haben. Außerdem wurde im Prozess untersucht, ob Andreas R. der damals 32-Jährigen Vorteile im Job angeboten hat und seine Machtposition als Vorgesetzter ausnutzte.

Das Landgericht Stuttgart hat ihn im Gerichtsprozess freigesprochen, weil es nach Ansicht der Richter keine Beweise gibt. Während des Verfahrens hatten die Staatsanwälte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten plus eine Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro gefordert.

Wie geht es mit Andreas R. weiter?

Der 50-Jährige ist der ranghöchste Polizist in Baden-Württemberg. Er wurde aber freigestellt, als die Vorwürfe gegen ihn aufkamen. Das bedeutet, dass seine Geschäfte aktuell ruhen. Gegenüber SWR Aktuell sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strob, dass Andreas R. nicht auf seinen Posten zurückkehren wird.

Nicht alles, was strafrechtlich ohne Folgen bleibt, ist auch in Ordnung, ist auch würdig und recht.

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