Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung.  (Foto: DASDING, picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich)

Wohnen

Energiekosten: Das darf dein Vermieter (nicht)

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Shayan Mirmoayedi
Shayan Mirmoayedi (Foto: DASDING)

Damit das Gas nicht knapp wird, soll gespart werden. Wir sagen dir, welche Rechte du bei deiner Wohnung hast.

Darf das Warmwasser abgestellt werden?

Nein, das haben Gerichte in der Vergangenheit bestätigt. Wenn der Vermieter es trotzdem macht, kann man mit einer einstweiligen Verfügung reagieren, sagt der Vorsitzende des Mieterbundes Hessen. Sollte er immer noch nicht handeln, könne man einen Installateur rufen. Die Kosten müssen laut dem Experten vom Vermieter übernommen werden.

Darf die Heizung heruntergefahren werden?

Zwischen 22 und 6 Uhr darf der Vermieter sie auf 17 bis 18 Grad herunterdrehen. Der Wohnungskonzern Vonovia plant aktuell, genau diese Absenkung in den kälteren Monaten umzusetzen.

Darf die Miete angehoben werden?

Der örtliche Mietspiegel entscheidet darüber, ob eine Miete angehoben werden darf oder nicht. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur um maximal 15 Prozent angehoben werden, erklärt ein Experte. Anders sieht es aus, wenn du eine "Indexmiete" im Vertrag stehen hast. Dann kann die Miete der Inflation angepasst werden. Ob die Warmmiete einfach erhöht werden darf, sorgt für Gesprächsstoff. In jedem Fall wird empfohlen, mit dem Vermieter über die Vorauszahlungen zu sprechen, damit es im nächsten Jahr keine extrem hohen Nachzahlungen gibt.

So will die Regierung Energie sparen:

Politik Energiesparplan: DAS soll ab September verboten werden

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