Derzeit dürfen Homosexuelle nämlich nur Blut spenden, wenn wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sex mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Diese Regelung geht auf die AIDS-Krise in den Achtzigerjahren zurück, ist heute aber komplett veraltet und diskriminierend. Das findet auch der Gesundheitsminister:
Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben.
Lauterbach: Blutspenderichtlinien müssen angepasst werden
Deshalb steht in einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt "die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschlussoder Rückstellungskriterien sein". Damit soll die Bundesärztekammer dazu verpflichtet werden, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen.
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