Mit dem Beschluss der Bundesregierung muss die Bundesärztekammer seine Blutspende-Richtlinien ändern - und zwar innerhalb der nächsten vier Monate. Bisher durften Homosexuelle nämlich nur Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sex mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Diese Regelung geht auf die AIDS-Krise in den Achtzigerjahren zurück, ist heute aber komplett veraltet und diskriminierend. Das findet auch der Gesundheitsminister:
Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben.
Es kommt auf das persönliche Verhalten an
In der Gesetzesänderung heißt es wörtlich:
Die sexuelle Orientierung darf bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, nicht berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass in Zukunft wichtig ist, wie sich ein individueller Spender verhält - unabhängig von seiner Sexualität.
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