In Zukunft sollen trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, um ihren Vornamen oder den Geschlechtseintrag zu ändern. Der Gesetzentwurf dafür wurde am Mittwoch von der Bundesregierung bestätigt. Jetzt muss der Entwurf nur noch vom Bundestag beschlossen werden.
Das ist neu im Entwurf:
- Jede volljährige Person kann die Geschlechtsidentität im Pass frei wählen.
- Zur Auswahl stehen "männlich", "weiblich", "divers" und "ohne Angabe".
- Bei unter 14-Jährigen kann die Änderung nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden.
- Junge Menschen ab 14 Jahren können selbst über die Änderung im Pass entscheiden, die Sorgeberechtigten müssen aber zustimmen.
Änderung dauert drei Monate
Das hat auch einen Grund: Im neuen Gesetz gibt es eine "Bedenkzeit". Der Antrag auf Geschlechtsänderung tritt erst drei Monate nach der Antragstellung in Kraft. Ändern kann man den Eintrag dann frühestens nach einem Jahr wieder.
Wie war es vorher geregelt?
Bisher galt das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz. Demnach musste man zwei psychologische Gutachten vorweisen können, bevor man den Antrag auf die Änderung stellen konnte. Die Gutachten kosteten über 1.000 Euro und mussten selbst bezahlt werden.
Zusätzlich musste dann das zuständige Amtsgericht über den Einzelfall entscheiden. Der Prozess war ziemlich kompliziert und dauerte lange. In Zukunft wird das deutlich einfacher:
Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.
Was steht noch in dem Gesetz - und was nicht?
"Zwangs-Outings" sollen verhindert werden. Das bedeutet, dass es verboten ist, den früheren Namen oder die frühere Geschlechtsidentität eines Menschen ohne Einverständnis offenzulegen.
Das allgemeine Hausrecht ist vom Selbstbestimmungsgesetz aber nicht betroffen. Besitzer von Saunen oder Fitnessstudios nur für Frauen dürfen zum Beispiel weiterhin im Einzelfall entscheiden, wen sie reinlassen.
In anderen Teilen der Welt werden die Bedingungen für trans* Personen schlechter:
LGBTQ Russland verbietet Geschlechtsangleichungen
Trans*Personen haben es in Russland ohnehin schwer. Seit Montag sind dort Geschlechtsangleichungen komplett verboten.