Zwei Teilnehmer der «Pride Berlin: Save our Community, Save our Pride» halten ihre Faust in die Höhe, die in Regenbogenfarbe angemalt sind. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Fabian Sommer)

LGBTQ

Neues Selbstbestimmungsgesetz: So soll es trans* und non-binären Menschen helfen

Stand
AUTOR/IN
Jonas Neugebauer
Autorenprofil Jonas Neugebauer (Foto: SWR, Privat Jonas Neugebauer)
Hannah Bechmann
Hannah Bechmann (Foto: Hannah Bechmann)

Jetzt soll es deutlich einfacher werden, das im Personenregister eingetragene Geschlecht oder den Vornamen zu ändern.

In Zukunft sollen trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, um ihren Vornamen oder den Geschlechtseintrag zu ändern. Der Gesetzentwurf dafür wurde am Mittwoch von der Bundesregierung bestätigt. Jetzt muss der Entwurf nur noch vom Bundestag beschlossen werden.

Das ist neu im Entwurf:

  • Jede volljährige Person kann die Geschlechtsidentität im Pass frei wählen.
  • Zur Auswahl stehen "männlich", "weiblich", "divers" und "ohne Angabe".
  • Bei unter 14-Jährigen kann die Änderung nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden.
  • Junge Menschen ab 14 Jahren können selbst über die Änderung im Pass entscheiden, die Sorgeberechtigten müssen aber zustimmen.

Änderung dauert drei Monate

Das hat auch einen Grund: Im neuen Gesetz gibt es eine "Bedenkzeit". Der Antrag auf Geschlechtsänderung tritt erst drei Monate nach der Antragstellung in Kraft. Ändern kann man den Eintrag dann frühestens nach einem Jahr wieder.

Wie war es vorher geregelt?

Bisher galt das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz. Demnach musste man zwei psychologische Gutachten vorweisen können, bevor man den Antrag auf die Änderung stellen konnte. Die Gutachten kosteten über 1.000 Euro und mussten selbst bezahlt werden.

Zusätzlich musste dann das zuständige Amtsgericht über den Einzelfall entscheiden. Der Prozess war ziemlich kompliziert und dauerte lange. In Zukunft wird das deutlich einfacher:

Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.

Was steht noch in dem Gesetz - und was nicht?

"Zwangs-Outings" sollen verhindert werden. Das bedeutet, dass es verboten ist, den früheren Namen oder die frühere Geschlechtsidentität eines Menschen ohne Einverständnis offenzulegen.

Das allgemeine Hausrecht ist vom Selbstbestimmungsgesetz aber nicht betroffen. Besitzer von Saunen oder Fitnessstudios nur für Frauen dürfen zum Beispiel weiterhin im Einzelfall entscheiden, wen sie reinlassen.

In anderen Teilen der Welt werden die Bedingungen für trans* Personen schlechter:

Quellencheck

Wo haben wir unsere Infos her? Wir sagen es dir!

Die dpa ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel Reuters, AFP, AP und SID.

Die AFP (Agence France-Presse) ist eine Nachrichtenagentur. Dort arbeiten Journalisten, Kameraleute, Fotografen. Sie sind in Deutschland und weltweit bei wichtigen Ereignissen dabei. Informationen, Bilder und Videos stellen sie anderen zur Verfügung. Das hat den Vorteil, dass Zeitungen, Sender und Online-Portale über Themen berichten können, bei denen sie keine eigenen Leute vor Ort hatten. Weitere Nachrichtenagenturen, mit denen wir arbeiten, sind zum Beispiel dpa, Reuters, AP und SID.

Die ARD - das sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender in Deutschland zusammen. Dazu gehören zum Beispiel der SWR (Südwestrundfunk), der BR (Bayerischer Rundfunk) und der WDR (Westdeutscher Rundfunk). Die ARD-Journalisten berichten in Radio, Fernsehen, Internet und über Social Media, was in ihrer Region oder auch weltweit passiert. Außerdem gibt es Redaktionen für spezielle Themen zum Beispiel die Politik in Deutschland oder Gerichtsentscheidungen in Karlsruhe oder Sendungen wie Tagesschau oder Sportschau.

Auch andere Medien und Webseiten können für uns Quellen für News sein. Das sind zum Beispiel Seiten, die sich nur mit einem Themenbereich beschäftigen und deshalb Spezialisten in dem Bereich sind. Für Seiten wie hiphop.de oder raptastisch.net arbeiten zum Beispiel Musik-Journalisten, für Webseiten wie golem.de oder t3n.de Technik-Journalisten.

Most Wanted

  1. Fellbach-Schmiden

    Fellbach-Schmiden Mit nur 16 Jahren: Sportgymnastin bei Stuttgart gestorben

    Letzten Donnerstag ist Mia Sophie tot aufgefunden worden. "Plötzlich und unerwartet", so der Turnerbund.

    PLAY SWR3