Das meint der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen. Auslöser für die Diskussion um die Strafmündigkeit in Deutschland ist der Fall aus Freudenberg. Die 12-jährige Luise wurde am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen. Die mutmaßlichen Täterinnen sind mit 12 und 13 Jahren selbst Kinder und damit strafunmündig – der Fall wird also nicht vor Gericht landen.
Fall Luise: Die 12-Jährige wurde von Gleichaltrigen erstochen
Strafmündigkeit: Bringt eine Senkung des Alters etwas?
Der Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW, Gerd Höhner, findet: Nein! Der Deutschen Presse-Agentur sagte er:
Das ist ein Appell, der mehr mit den Fordernden zu tun hat, als mit der Forderung selbst. Man will damit die eigene Hilflosigkeit überwinden und fordert etwas, ohne es länger zu bedenken. Ich glaube auch nicht, dass es etwas nutzen würde. Fangen wir dann an, Kinderstrafanstalten zu errichten?
Die Tat von Freudenberg sei in ihrer Ausprägung ein absoluter Einzelfall, so Höhner. Es gibt aber auch andere Meinungen zum Strafmündigkeitsalter. Mehr dazu liest du hier: