Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt.
Was genau machen Leute in den Sozialparmamenten?
Sie stellen den Haushalt auf und wählen den Vorstand beziehungsweise die Chefs. Zudem entscheiden sie mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden – zum Beispiel, welche Vorsorgeleistungen die Krankenkasse übernimmt oder welche Bonusprogramme es gibt.
Wer darf wählen?
Wählen können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind oder Mitglied bei einer sogenannten Ersatzkasse sind. Dazu gehören die Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH (Kaufmännische Krankenkasse) und die Handelskrankenkasse (hkk). Die Wahl ist ab 16 Jahren möglich, wenn man eigenständig versichert ist. Auch Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft können wählen.
Wen kann ich wählen und warum?
Bei der Sozialwahl stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Dabei treten Vertreter der Gewerkschaften wie ver.di oder der IG Metall an, aber auch von gewerkschaftsunabhängigen Gruppen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind selbst Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer der fünf Krankenkassen. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.
Die gewählten Parlamente sollen dann dafür sorgen, dass Gesundheit und Rente in Deutschland an den Bedürfnissen derer ausgerichtet werden, die es direkt betrifft.
Wie kann ich wählen?
Wenn du wählen darfst, dann müsstest du bis Mitte Mai deine Wahlunterlagen per Post erhalten haben.
Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2023, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.
Bei den Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH und hkk) können Versicherte erstmals auch online wählen. Mehr Infos dazu findest du hier.
Weitere Infos zur Sozialwahl, kannst du dir hier anschauen: