Der 39-Jährige wurde zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Eigentlich bedeutet das 15 Jahre Haft. Weil auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, darf der Mann nicht nach 15 Jahren entlassen werden.
Am Freitag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitgeteilt, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November wurde damit verworfen. Das bedeutet, dass der BGH keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern gefunden hat.
Polizistenmord in Kusel: Das ist passiert
Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle Ende Januar 2022 hatte der Täter zwei Polizisten erschossen. Er wollte damit seine zuvor begangene Wilderei vertuschen. Der Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zur Wilderei zwar schuldig gesprochen. Eine Strafe wurde allerdings nicht ausgesprochen, weil er als Zeuge für die Aufklärung des Falls beigetragen habe.
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