Der Verfassungsschutz hat vorerst zugesichert, die AfD nicht weiter als „gesichert rechtsextremistisch“ zu bezeichnen. Eine entsprechende Mitteilung wurde von seiner Website entfernt. Die AfD wertet dies als Teilerfolg im laufenden Rechtsstreit.
AfD klagt gegen Einstufung
Hintergrund ist ein Eilantrag der AfD gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“, die vor knapp einer Woche erfolgte. Um dem Verwaltungsgericht Köln Zeit für eine erste rechtliche Prüfung zu geben, hat der Verfassungsschutz die Einstufung vorläufig ausgesetzt. Die Partei bleibt jedoch weiterhin ein „Verdachtsfall“. ARD-Rechtsexperte Kolja Schwartz erklärt:
Eine "Stillhaltezusage" bedeutet nicht, dass der Verfassungsschutz seine Meinung geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis etwas falsch gemacht zu haben.
CDU: Kein Erfolg der Partei
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU Alexander Throm sieht in dem Schritt des Verfassungsschutzes keinen Erfolg der Partei, sondern lediglich ein normales Verfahren, das dem Gericht mehr Zeit verschafft. Das gesamte Verfahren könnte sich über ein Jahr oder länger hinziehen. Zunächst steht die Prüfung im Eilverfahren an, bevor es in die Hauptverhandlung geht.
Mehr zum Thema findet ihr bei unseren Kollegen der tagesschau:
Hochstufung der AfD Was die "Stillhaltezusage" bedeutet
Nachdem die AfD gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" geklagt hat, setzt der Verfassungsschutz die Hochstufung vorerst aus. Das war eine verfahrenstechnische En…