Du musst zum Beispiel bei einer Wohnungsbesichtigung noch keine Schufa-Auskunft - also Infos über dein Einkommen und deine Finanzen - mitbringen. Diese Informationen darf der Vermieter erst verlangen, kurz bevor er den Mietvertrag unterschreibt. Das sagen die deutschen Datenschutzbehörden.
Immobilien-Webseite abgemahnt
Deutschlands größtes Wohnungsportal ImmoScout24 sagt allerdings in seiner Werbung, man sollte die Schufa-Auskunft am besten schon zum Besichtigungstermin mitbringen. Das stimmt aber so nicht. Verbraucherschützer haben die Plattform deshalb jetzt abgemahnt, weil sie mit der Werbung den Kunden falsche Informationen geben. ImmoScout24 widerspricht dem und sagt, man wolle den Bewerbern nur helfen.
Steckt Geld dahinter?
Der Grund für die falsche Info könnte sein, dass ImmoScout24 an den Schufa-Auskünften verdient. Das Unternehmen bietet auf der Webseite an, die Unterlagen für 30 Euro zu erstellen.
Mehr über deine Rechte als Mieter, erfährst du hier:
Wohnen Energiekosten: Das darf dein Vermieter (nicht)
Damit das Gas nicht knapp wird, soll gespart werden. Wir sagen dir, welche Rechte du bei deiner Wohnung hast.