Die bundesweiten Corona-Regeln wurden immer weiter gelockert, der Bundestag hatte das Gesetz zum Infektionsschutz angepasst. Die 3G- oder 2G-Regeln oder die generelle Maskenpflicht in Innenräumen gibt es jetzt nicht mehr. In Fernzügen und Flugzeugen muss allerdings weiter Maske getragen werden. Wo sonst noch eine Maskenpflicht gilt, regelt jedes Bundesland zukünftig für sich. Während es sein kann, dass du auf der Arbeit noch Maske tragen musst, fällt die Maskenpflicht in der Schule weg. Geschäfte, Restaurants und Clubs können wegen des Hausrechts eigene Regeln bei sich aufstellen.
Neue Quarantäne- und Isolationsregeln: Das gilt seit Mai in RLP
Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hat angekündigt, dass sich die Quarantäne-Regeln ab 1. Mai ändern werden: Wenn du also positiv auf das Coronavirus getestet wirst, musst du dich zwar weiterhin direkt in Quarantäne begeben, die Isolation kann aber ohne Freitesten nach fünf Tagen beendet werden.
Aber Achtung: Voraussetzung dafür ist, dass du in den 48 Stunden vor Ende deiner Isolation keine Corona-typischen Symptome mehr hast. Wenn du noch Symptome hast, musst du in Isolation bleiben - und zwar bis zu maximal zehn Tage.
Kontaktpersonen sollen sich weiterhin an die allgemeinen Empfehlungen (Maske tragen, Abstand halten, selbst testen, Kontakte reduzieren) halten. Eine Isolationspflicht gibt es für sie aber nicht mehr. Egal, ob geimpft oder ungeimpft.
Diese Corona-Regeln gelten gerade sonst noch in RLP
Seit dem 2. April gibt es in Rheinland-Pfalz kaum noch Corona-Regeln. Die Maskenpflicht gilt nur noch in Bus, Bahn, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Außerdem gibt es, genau wie in Baden-Württemberg auch, keine strengeren Regeln für sogenannte Hotspots.
- Private Treffen
- Keine Kontaktbeschränkungen.
- Maskenpflicht
- In den meisten Innenräumen (auch in Schulen) gibt es keine Maskenpflicht mehr. Viele Expert*innen appellieren aber, sie weiterhin freiwillig zu tragen. Rechtlich wäre es möglich, dass z.B. Supermärkte eine eigene Maskenpflicht durchsetzen.
In einigen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Dazu gehören z.B. Arztpraxen, ÖPNV und Rettungsdienst. Mehr dazu hier. - Zugangs-
beschränkungen - Regeln wie 2G+ oder 3G fallen weg. In bestimmten Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern gilt allerdings weiterhin die Testpflicht.
- Arbeit
- Keine 3G-Regel, keine Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber*innen sind selbst für ein Hygienekonzept verantwortlich.
Geplante Arbeitsquarantäne: Die Landesregierung will die Möglichkeit einer Arbeitsquarantäne schaffen. Infizierte ohne Symptome sollen dann unter bestimmten Vorgaben arbeiten dürfen. Das könnte zum Beispiel eine FFP2-Maskenpflicht sein. Das Gesundheitsamt soll dafür keine Genehmigung mehr erteilen müssen. Für infizierte Personen mit Symptomen gilt nach wie vor die Pflicht zu Absonderung. - Schule
- Keine Corona-Tests mehr.
Ist ein Infizierter nach Ablauf der fünf Tage Isolationszeit symptomfrei, kann er wieder in die Schule. Ansonsten verlängert sich die Absonderung bis zu zehn Tage. Ein Freitesten ist nicht mehr notwendig. Auch Kontaktkinder müssen nicht mehr freigetestet werden. Mehr dazu hier.
Corona positiv - Muss ich trotzdem arbeiten?
Geänderte Quarantäneregeln seit Mai und Co.: Was gilt in BW?
Seit dem 3. April fallen auch in Baden-Württemberg fast alle Corona-Maßnahmen weg - auch in Regionen mit hoher Inzidenz. Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt nicht mehr, auch nicht in Schulen. Ausnahme: Masken müssen zum Beispiel noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden. Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel gelten nicht mehr.
Darum wird es keine Hotspot-Regelung in BW geben!
Außerdem gilt auch in Baden-Württemberg seit Mai die verkürzte Isolationsdauer von Infizierten von fünf Tagen (bisher waren es zehn Tage). Hier gilt: Wer fünf Tage in Quarantäne war und seit 48 Stunden keine Symptome mehr hat, darf die Quarantäne ohne Freitesten verlassen.
- Private Treffen
- Keine Kontaktbeschränkungen.
- Maskenpflicht
- In den meisten Innenräumen (auch in Schulen) gibt es keine Maskenpflicht mehr. Viele Expert*innen appellieren aber, sie freiwillig zu tragen. Rechtlich wäre es möglich, dass z.B. Supermärkte eine eigene Maskenpflicht durchsetzen.
In einigen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht weiter bestehen. Dazu gehören z.B. Arztpraxen, ÖPNV und Rettungsdienst. Mehr dazu hier. - Kostenlose
Schnelltests - Das Bundesgesundheits-ministerium hat angekündigt, dass die kostenlosen Corona-Tests bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
- Zugangs-
beschränkungen - Regeln wie 2G+ oder 3G fallen weg. In bestimmten Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern gilt allerdings weiterhin die Testpflicht.
- Arbeit
- Keine 3G-Regel, keine Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber*innen sind selbst für ein Hygienekonzept verantwortlich.