In Clubs in Baden-Württemberg könnte die Maskenpflicht auf der Tanzfläche entfallen. Denn: Seit heute gelten neue Corona-Regeln in dem Bundesland. Und die erlauben auch, dass Clubs wieder öffnen können. Bedingung ist aber: Gäste müssen geimpft oder genesen sein. Falls nicht, müssen sie einen negativen PCR-Test machen.
Nur in Clubs und Diskotheken gilt die strenge Vorgabe mit den PCR-Tests. In anderen Innenräumen wie Restaurants oder beim Friseur reicht ein Antigen-Schnelltest. PCR-Tests gelten als genauer und damit sicherer. Und genau dadurch könnte die Ausnahme bei der Maskenpflicht möglich werden:
Da in Clubs die 3G-Regel durch einen verpflichtenden PCR-Test verschärft ist, könnte hier unter Umständen von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche Abstand genommen werden.
Politik will mit Clubs in Baden-Württemberg über Corona-Regeln sprechen
Offenbar gibt es auch noch diesen Vorschlag von einigen Club-Betreibern: Sie hätten vorgeschlagen, nur noch Geimpfte oder Genesene reinzulassen und dann auch den Club nicht voll auszulasten. Das scheint beim Gesundheitsministerium gut angekommen zu sein. Zumindest legt das diese Aussage nahe: "Wir werden den Clubs für diese Woche noch Gespräche anbieten und sind zuversichtlich, dass wir hier zu einer sicheren, guten Lösung kommen."
Morgen werden Details zu den neuen Corona-Regeln veröffentlicht. Rechtlich geht es um die Begründung für die Verordnung. Dort könnte dann die Ausnahme bei der Maskenpflicht enthalten sein. Noch gilt also: abwarten.