Björn Höcke im Gerichtssaal in Halle (Foto: IMAGO, IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

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AfD-Chef Höcke vor Gericht: Darum gehts

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Aslı Kaymaz
Asli Kaymaz (Foto: SWR DASDING)
Isabel Gebhardt
Isabel GebhardtNEWSZONE-Team (Foto: SWR DASDING)

Wegen Nazisprüchen muss Björn Höcke vor Gericht. Das könnte bedeuten, er darf nicht zur Wahl antreten. Hier alle Infos:

Bei zwei unterschiedlichen Veranstaltungen hat Höcke "Alles für Deutschland" gesagt. Die Phrase wurde früher von der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) genutzt und ist heute verboten. Der AfD-Politiker behauptet, er hätte das nicht gewusst. Fun Fact: Björn Höcke war früher Geschichtslehrer, deswegen glauben ihm viele das nicht.

Was würde ein Urteil für den Politiker bedeuten?

Nachdem seine Partei in Thüringen bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde und er laut einem Gericht sogar als Faschist bezeichnet werden darf, könnte es jetzt sein, dass Höcke im September nicht zur Wahl antreten darf.

Die Strafen für die Nutzung solcher Parolen gehen von Geldstrafen bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sollte es also tatsächlich zu einer Freiheitsstrafe kommen - wenn auch nur von sechs Monaten - könnte dem Politiker das Wahlrecht entzogen werden und er würde nicht zur Wahl antreten dürfen.

Ob das tatsächlich passieren wird, ist noch absolut offen. Es wird insgesamt vier Verhandlungstage geben. Erst dann gibts ein Urteil.

Warum hat sich das Gerichtsverfahren nun geändert?

Höcke hat spontan neue Anwälte - der Grund ist nicht bekannt. Weil diese so kurzfristig keine Zeit hatten, alle Akten durchzugehen, wird der Prozess vorerst geändert. Ursprünglich waren beide Veranstaltungen zu einem Vorwurf zusammengetragen. Jetzt wird nur eines der zwei Auftritte verhandelt.

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