
Bewährungsstrafe für Messerangriff an Pforzheimer Schule
- Dauer
Der Angeklagte habe ohne Hemmungen mit einem Messer auf seinen bereits wehrlos am Boden liegenden Kontrahenten eingestochen, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Einen Tötungsvorsatz allerdings sah sie nicht. Deshalb die Verurteilung 19-jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Fall des zweiten Opfers, das er ebenfalls mit einem Messerstich verletzt hatte, ging das Gericht von möglicher Notwehr aus – deshalb in diesem Fall ein Freispruch. Ein 20- Jahre alter Mitangeklagte wurde ganz freigesprochen. Hintergrund des Streits war offenbar Eifersucht, so die Richterin. Eines der Opfer hatte mit seiner Ex-Freundin des Angeklagten angebandelt, Warum und wie genau es zu dem Streit kam, habe man nicht aufklären können. Zuviele Zeugen hätten sich in zuviele Widersprüche verwickelt, so die Richterin.
Der Angeklagte habe ohne Hemmungen mit einem Messer auf seinen bereits wehrlos am Boden liegenden Kontrahenten eingestochen, so die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Einen Tötungsvorsatz allerdings sah sie nicht. Deshalb die Verurteilung 19-jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Fall des zweiten Opfers, das er ebenfalls mit einem Messerstich verletzt hatte, ging das Gericht von möglicher Notwehr aus – deshalb in diesem Fall ein Freispruch. Ein 20- Jahre alter Mitangeklagte wurde ganz freigesprochen. Hintergrund des Streits war offenbar Eifersucht, so die Richterin. Eines der Opfer hatte mit seiner Ex-Freundin des Angeklagten angebandelt, Warum und wie genau es zu dem Streit kam, habe man nicht aufklären können. Zuviele Zeugen hätten sich in zuviele Widersprüche verwickelt, so die Richterin.