Junge Menschen ab 14 Jahren müssen in U-Haft, wenn ihnen eine Höchststrafe von sechs Jahren oder mehr droht. Das hat die italienische Regierung um Ministerpräsidentin Giorgia Meloni per Dekret beschlossen. Ein Dekret ist eine Verordnung, die wie ein Gesetz gültig ist. Es gibt wohl auch andere neue Regeln, darunter:
- höhere Geldstrafen für Jugendliche, die beim Drogendhandel erwischt werden
- mehr Aufenthaltsverbote für straffällig gewordene Jugendliche, die zum Beispiel an öffentlichen Plätzen, Schulen oder Sportplätzen gelten sollen
Damit wird in dem Land das Jugendstrafrecht deutlich verschärft. In Italien gab es auch schon vorher eine ähnliche Regelung bei der U-Haft für Teenager. Nur lag die Strafgrenze bei neun Jahren.
Jugendliche müssen in den Knast: Wie ist es bei uns in Deutschland?
Bei uns in Deutschland ist man ab 14 Jahren "in Teilen strafmündig". Das heißt: Man wird nach dem Jugendstrafrecht behandelt und kann in Untersuchungshaft genommen werden. Allerdings nur in Ausnahmefällen - zum Beispiel wenn Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht. In der Regel landen solche Jugendliche eher in einer Jugendunterkunft oder bei der Jugendhilfe.
Seit dem Vorfall in Wunsiedel wird das Thema Jugendstrafrecht in Deutschland heiß diskutiert: Ermittler vermuten, dass ein elfjähriger Junge ein Mädchen getötet hat. ⬇️
Auch beim Umgang mit Geflüchteten gibt es seit einer Weile neue Regeln in Italien: