Gericht

AfD-Jugendorganisation darf als extremistisch eingestuft werden!

Das sagt der Verfassungsschutz. Die Junge Alternative (JA) ist dagegen rechtlich vorgegangen - erstmal erfolglos.

Das Verwaltungsgericht in Köln hat den Antrag der Jungen Alternative abgewiesen. Das Gericht findet, dass die JA einen "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" vertritt. Das verstößt gegen die Menschenwürde, so das Kölner Gericht. Weiter erklärte das Gericht zur JA:

So werden Asylbewerber sowie Migranten pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet.

Die Bundesinnnenministerin Nancy Faeser hat sich zu dem Thema geäußert:

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Faeser begrüßt Entscheidung zur „Jungen Alternative“

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Faeser begrüßt Entscheidung zur „Jungen Alternative“

Junge Alternative legt Beschwerde ein

Einen Tag später hat die Junge Alternative direkt reagiert: Laut einem Gerichtssprecher hat die JA Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Jetzt geht der Fall an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Am Wochenende sind viele Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen:

Gegen Rechtsextremismus 150.000 Menschen in Berlin - weitere Demos im ganzen Land

Die größten Demos in RLP und BW gabs in Mainz und Freiburg. Was sonst noch abging, checkst du hier.

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Niklas Behrend
Niklas Behrend
Judith Bühler
Judith Bühler  NEWSZONE-Team

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