Auf einem Wasserspielplatz in Berlin hatte die Frau sich im Juni 2012 ausgezogen und gesonnt. Ein Mann beschwerte sich. Ordnungsamt und Polizei fanden das auch nicht so sexy und forderten die Frau auf, sich wieder anzuziehen. Die Frau ist dann gegangen - vom Spielplatz zur Antidiskriminierungsstelle.
Es kommt zum Prozess wegen Diskriminierung
Sie klagte vor Gericht und forderte eine Entschädigung von 10.000 Euro vom Land Berlin. Sie berief sich auf das Antidiskriminierungsgesetz (LADG), das Menschen vor Diskriminierung von Behörden schützen soll. Am Ende sprach ihr das Gericht aber nur 750 Euro Entschädigung zu. Außerdem muss sie die Prozesskosten bezahlen.
Klägerin hat Gleichberechtigung zum Ziel
Der Grund: Die Frau habe bewusst provoziert, weil sie der Tabuisierung und Sexualisierung der weiblichen Brust entgegenwirken wollte. Das Gericht sagt, dieses Ziel sei etwas anderes als eine Diskriminierung von Behörden, der Menschen hilflos ausgeliefert sind. Das berücksichtigten die Richter im Urteil.
Der Prozess ist trotzdem ein Erfolg für die Klägerin. Der Berliner Bezirk hat die Nutzungsordnung für den Spielplatz geändert: Unabhängig vom Geschlecht dürfen sich jetzt alle "oben ohne" dort aufhalten.
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