Das Landesgericht Koblenz hat beschlossen, dass eine Online-Kündigung allein reicht. Du brauchst keinen weiteren Step! (Foto: IMAGO, Jan Huebner)

Gesetz

Online etwas gekündigt? Das gilt jetzt

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Tari Weber
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Kim Patro
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Das Landesgericht Koblenz hat beschlossen, dass eine Online-Kündigung allein reicht. Du brauchst keinen weiteren Step!

Die Verbraucherzentrale Bayern hatte gegen einen Internet-Dienstleister geklagt, weil Kundinnen und Kunden ihre Kündigung zusätzlich per Anruf bestätigen mussten.

So gehts: Online-Kündigung eines Vertrag

Wenn du online kündigen willst, kannst du das zum Beispiel per Mail machen. Was du laut Verbraucherzentrale angeben solltest:

  • Deine Vertragsnummer
  • Den Kündigungsgrund
  • Wann dein Vertrag nun endet
  • Bitte um eine Kündigungsbestätigung

Seit 2022 müssen Webseiten einen Kündigungsbutton haben - das gilt aber nicht für Versicherungen oder Finanz-Sachen. Der Kündigungsbutton muss leicht zu finden sein. Ist das nicht der Fall, darfst du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sofort aus deinem Vertrag aussteigen.

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Auch andere Medien und Webseiten können für uns Quellen für News sein. Das sind zum Beispiel Seiten, die sich nur mit einem Themenbereich beschäftigen und deshalb Spezialisten in dem Bereich sind. Für Seiten wie hiphop.de oder raptastisch.net arbeiten zum Beispiel Musik-Journalisten, für Webseiten wie golem.de oder t3n.de Technik-Journalisten.

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