Foto von verpackten Bimbo Backwaren

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DESHALB verbietet die Schweiz die Marke "Bimbo"

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AUTOR/IN
Alina Surawicz
Portraitfoto von Alina Surawicz
Max Stokburger
Max Stokburger

Die mexikanische Firma darf ihre Marke "Bimbo QSR" in der Schweiz nicht eintragen lassen. Why? Der Name ist rassistisch.

Genau begründet hat das entsprechende Institut seine Entscheidung mit der "zutiefst abwertenden und rassistischen" Bedeutung des Wortes "Bimbo". Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ablehnung nun bestätigt.

Das sagt die Firma "Bimbo" dazu

  • Die Backwaren-Firma war gegen die Ablehnung, die schon Ende 2018 vorläufig erteilt wurde, vorgegangen.
  • Die Firma hatte argumentiert, dass "Bimbo" auf Italienisch "Kleinkind" bedeute.
  • Der Zusatz "QSR" für Quick Service Restaurant im Namen schließe eine rassistische Anspielung zudem aus.


Diese Argumentation nahm das Gericht nicht an. Die Absicht sei nicht relevant, viel mehr gehe es um das durchschnittliche Verständnis des Begriffs.

Diese Bedeutungen hat das Wort "Bimbo"

  • Laut Wikipedia handelt es sich unter anderem um einen englischen Slangausdruck, der eine "attraktive, aber einfältige Frau" beschreibe. Auf deutsch: "Tussi" oder "dummes Blondchen".
  • Gleichzeitig heißt es auf Wikipedia auch, dass es eine abwertende Bezeichnung für Schwarze Menschen sei.
  • Zudem ist Bimbo auch eine Stadt in der Zentralafrikanischen Republik.

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