Hinter der Klage steckt eine besondere Aktion vom Kartellamt: Dort wurde Amazon nämlich als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb" eingestuft. Das hat zur Folge, dass die Wettbewerbsaufsicht beim Online-Riesen ganz genau hinschaut: Sie kann sogar eingreifen, wenn der Wettbewerb sonst gefährdet ist.
Amazon selber findet seinen Einfluss am Markt nicht so krass:
Das Unternehmen sagt, dass es in erster Linie ein Einzelhändler ist und sein E-Commerce-Marktanteil laut dem Handelsverband Deutschland im Jahr 2022 auf "nur" 13,4 Prozent geschätzt wurde. Man investiere viel Geld in die Forschung und Wirtschaft in Deutschland und auch kleinere Unternehmen würden durch den Verkauf bei Amazon profitieren.
Nice to know: Nicht nur Amazon, sondern auch Apple, Google-Mutterkonzern Alphabet oder die Facebook-Firma Meta werden vom Kartellamt beobachtet. Alphabet und Meta haben die Entscheidung akzeptiert - Apple hingegen hat eine ähnliche Haltung wie Amazon und hat ebenfalls geklagt.
Das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beginnt am 27. Juni. Wann es ein Urteil geben wird, ist noch nicht bekannt.
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