Im Freibad Daaden dann der Schock: Sie darf nicht ins Schwimmbecken. Der Grund: Ihr Burkini verstoße gegen die Bäderordnung der Stadt Daaden. Zwar gebe es kein grundsätzliches Verbot gegen Burkinis, aber Arme und Beine dürften nicht komplett bedeckt sein. Yasemin könnte nur schwimmen, wenn sie kurze und somit "übliche Badebekleidung" trage - aber das möchte sie nicht.
UV-Schutzkleidung für Kinder okay, Burkini nicht?
Laut dieser Regelung dürfte man auch nicht mit Neoprenanzug oder UV-Schutzbadekleidung ins Wasser. Andere Badegäste sagten dem SWR allerdings, dass gerade Kinder trotzdem längere Badesachen gegen die Sonne tragen würden - ohne Probleme.
Warum sollen Burkini & Co. nicht getragen werden?
Angeblich geht es um das Infektionsrisiko für andere Badegäste. Hautausschläge und ansteckende Hautkrankheiten müssten sichtbar und vom Badepersonal überprüfbar sein. An dieser Begründung gibt es aber Zweifel:
- Laut dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen kommen ansteckende Hautkrankheiten meist im Genitalbereich, in Achselhöhlen oder Hautfalten vor. Die sieht man auch bei kurzer Badekleidung nicht.
- Zudem könnten Bademeister ohne medizinische Ausbildung unmöglich erkennen, ob es sich um eine gewöhnliche Hautreizung oder eine ansteckende Infektion handelt.
- Auch der Berufsverband der deutschen Schwimmmeister und der DLRG bestätigten dem SWR, dass Hautkrankheiten im Freibad praktisch unmöglich kontrolliert werden könnten.
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