Auch wenn die Resolution nicht rechtlich bindend ist, wurde sie vom Parlament angenommen und an die Mitgliedsstaaten übermittelt. In dem Dokument geht es um Rechte bei der Arbeit, Anerkennung der Diagnose und vor allem um Schutz für die körperliche Gesundheit der Betroffenen.
Darum gehts konkret:
- Mehr als 40 Prozent der Menschen mit ASD sind nicht geistig behindert. In manchen EU-Staaten werden die Diagnosen aus anderen Ländern nicht anerkannt. Das macht es betroffenen Menschen schwierig zu reisen oder in anderen Ländern zu leben und zu arbeiten.
- Für viele Menschen mit Autismus ist es schwierig, Arbeit zu finden - vor allem Arbeit, bei der sie nicht diskriminiert werden.
- In einigen EU-Ländern gibt es vermeintliche Behandlungen, die als "schwere körperliche Misshandlung" gelten. Dazu gehören zum Beispiel Einläufe mit Bleichmittel wie Chlordioxid. Diese können Verätzungen oder sogar Organschäden verursachen. Zu diesen "Behandlungen" gehört auch die Zwangssterilisation, die in manchen EU-Staaten noch erlaubt ist.
- Außerdem soll es mehr Mittel zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Autismus geben.
Wie man mit Autismus lebt und wie lange es bis zur Diagnose dauern kann, siehst du hier:
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