Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat laut der "Südwest Presse" das Tragen von Corona-Masken an Schulen verboten. Nur in Einzelfällen soll es erlaubt sein. Die Meldung sei dem Bericht zufolge an die Schulen im Bezirk Karlsruhe rausgegangen. Der Grund? Das Regierungspräsidium beruft sich auf das Schulgesetz. Darin steht, dass die Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen verboten ist.
Kultusministerium BW: Gesundheit hat Vorrang!
Wie das Ministerium mitteilt, müssen Schulen den Schutz von Risikogruppen "ernst nehmen und entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken treffen". Es gibt demnach einen "individuellen Gesundheitsschutz", der Vorrang hat. Daher könnten Schüler sowie Lehrkräfte durchaus eine Atemschutzmaske tragen.
Ob das Regierungspräsidium das Masken-Verbot jetzt wieder zurücknimmt, ist bisher nicht klar. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verweist die Behörde auf das Kultusministerium in Baden-Württemberg.
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