Die Kinderpornografie-Gesetze wurden erst vor wenigen Jahren verschärft. Weil es in der Praxis immer wieder Probleme gab, hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen:
- Wer Kinderpornografie verbreitet, muss mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe rechnen statt einem Jahr.
- Bei Beschaffung und Besitz sind es mindestens drei Monate statt einem Jahr.
- Alle drei Punkte gelten künftig als Vergehen und nicht mehr als Verbrechen. So kann man zum Beispiel flexibler mit jugendlichen Tätern umgehen.
- An der Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis soll sich nichts ändern.
Der Gesetzentwurf soll die Behörden wieder entlasten
- Sie können in Einzelfällen dann Verfahren fallen lassen, wenn sie davon ausgehen, dass die betroffene Person nicht kriminell gehandelt hat.
- Zum Beispiel bei Gruppenchats: Die Gerichte waren öfter mit Fällen konfrontiert, in denen Eltern, Lehrer und Mitschüler sich strafbar gemacht haben, weil sie in Gruppenchats waren. Eine Frau zum Beispiel hatte ohne Absicht Kinderpornografie auf ihrem Handy, weil es automatisch heruntergeladen wurde.
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