Für die Identitätskontrolle gab es nämlich keinen Anlass. Die Polizei durchsuchte ihn daraufhin und leitete ein Strafverfahren gegen ihn ein. Der Schweizer ließ sich das nicht gefallen und klagte sich hoch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet: Es war Racial Profiling
Laut dem Schweizer wurde die Kontrolle wegen seiner Hautfarbe durchgeführt. So lautete auch das Urteil der Richter: Die Aktion der Schweizer Polizei würde gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde verstoßen.
Nun muss die Schweiz dem Mann etwa 24.000 Euro für seine Kosten und Auslagen zahlen. Eine Entschädigung hatte er nicht beantragt.
Mehr Good News:
Good News Mehr Mädchen mit Migrationshintergrund gehen aufs Gymnasium
In den letzten zehn Jahren wollten mehr Mädchen ihr Abitur an einem Gymnasium machen.