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Party trotz Krankschreibung? Gericht sagt: Wenn's nicht schadet!

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Shayan Mirmoayedi
Shayan Mirmoayedi
Zilan Hatun
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Ein Mann war wegen Depressionen krankgeschrieben. Weil er trotzdem feiern war, wurde ihm gekündigt - zu unrecht.

Das höchste Gericht in Österreich hat endgültig entschieden: Der Chef durfte ihm deswegen nicht kündigen. Der Grund: Man darf, wenn man krankgeschrieben ist, nichts machen, was die Heilung erschwert. Seine Ärztin hatte dem an Depressionen erkrankten Mann keine Bettruhe verschrieben. Vielmehr sollte er sich auch mal mit Leuten treffen. Objektiv gesehen würde die Feier also nicht verhindern, dass er wieder gesund wird.

Ist das in Deutschland auch so?

Auch in Deutschland darf man, während man bei der Arbeit krankgeschrieben ist, nichts tun, was der Heilung schadet. Wichtig: Ob Party machen erlaubt ist, hängt vom Einzelfall ab - also welche Krankheit man hat und welche Umstände noch vorliegen. Man kann also nicht automatisch sagen, dass Feierngehen bei einer Krankschreibung wegen Depressionen rechtlich immer klar geht. Am besten sollte man mit seinem Arzt besprechen, was einem gut tut.

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