Verbraucherzentralen: 20 Prozent der Anbieter haben keinen Kündigungsbutton auf der Webseite - § 312k BGB

Recht

Kündigungsbutton fehlt? So einfach kommst du aus deinem Fiti-Vertrag raus

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Shayan Mirmoayedi
Shayan Mirmoayedi
Hans Liedtke
Hans Liedtke  NEWSZONE

Laut den Verbraucherzentralen haben 20 Prozent der Anbieter keinen Kündigungsbutton. Das kannst du nutzen!

Bei bestimmten Verträgen muss es einen Kündigungsbutton geben, wenn man den Vertrag online abgeschlossen hat. Das ist oft bei Telefon-, Strom- oder Fitnessverträgen der Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband soll 1.200 Webseiten analysiert und dabei herausgefunden haben: 20 Prozent der Anbieter halten sich nicht an diese Pflicht. Das berichtet die Funke Mediengruppe.

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Verbraucherzentralen: Trotz Gesetz oft keine Online-Kündigungsbuttons

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Verbraucherzentralen: Trotz Gesetz oft keine Online-Kündigungsbuttons

Deine Rechte, wenn der Kündigungsbutton fehlt

Stellt zum Beispiel dein Fitnessstudio online keine Buttons zur Verfügung, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, kannst du jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Unter anderem musst du aber beweisen können, dass es keinen Kündigungsbutton gab (zum Beispiel mit Screenshots und Zeugen). Außerdem gilt dieses Kündigungsrecht nur, solange dein Anbieter keinen gesetzeskonformen Kündigungsbutton auf seine Webseite packt.

Btw: Das sind nur Infos, keine Rechtsberatung.

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Paragraph 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die "Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr".

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