Geklagt hatte eine Mode- und Lifestyle-Influencerin, die auf verschiedenen Social-Media-Plattformen aktiv ist und auch eine eigene Webseite hat. Sie wollte Steuern sparen und die Kosten für Kleidung und Taschen als berufliche Ausgaben in ihrer Steuererklärung angeben. Das Finanzamt hatte das nicht akzeptiert.
So hat das Gericht die Ablehnung begründet
- Die Influencerin könnte die Kleidung privat nutzen. Deshalb kann sie die Kosten nicht von der Steuer absetzen.
- Ob sie die Kleidung wirklich nur beruflich nutzt, ist also egal.
- Die Klamotten seien auch keine typische Berufskleidung - also Kleidung, die fast nur für berufliche Zwecke genutzt werden kann.
- Einen Unterschied zwischen Influencerinnen und Influencern und anderen Berufsgruppen gibt es in der Hinsicht laut Gericht nicht.
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