Die Familie war 2016 vor dem Bürgerkrieg in Syrien nach Griechenland geflohen und hatte dort laut Gericht Asyl beantragt. Wenige Tage später wurde sie nach eigener Aussage abgeholt. Die griechische Polizei habe der Familie gesagt, es gehe für sie nach Athen. Tatsächlich wurden sie aber von Griechenland und der EU-Grenzschutzbehörde Frontex in die Türkei geflogen. Mittlerweile leben sie im Irak.
Deshalb klagt die Familie gegen Frontex
- Sie hält das Vorgehen von Frontex für rechtswidrig. Ihr Asylantrag hätte geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden sei.
- Außerdem wirft die Familie Frontex vor, gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen, die Rechte von Kindern missachtet und keinen Rechtsschutz angeboten zu haben.
- Dazu kommen die seelischen Belastungen für die Familie und die Lebenskosten nach der erzwungenen Rückkehr in die Türkei und den Irak.
Deshalb wies das EU-Gericht die Klage ab
Die Richter des EU-Gerichts sehen das anders: Die Schäden ließen sich nicht unmittelbar auf Frontex' Verhalten zurückführen. Außerdem sei Frontex nicht für die Rückkehrentscheidungen oder die Prüfung von Asylanträgen zuständig. Die Familie aus Syrien hätte also gegen Griechenland klagen müssen.
Der Umgang von Frontex mit Geflüchteten wird regelmäßig kritisiert. Auch über illegale Pushbacks an den EU-Außengrenzen durch EU-Mitgliedsländer wird immer wieder berichtet, vor allem durch Griechenland.
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289 junge Menschen sind laut Unicef in der ersten Jahreshälfte im Mittelmeer gestorben. Die wahre Zahl ist wohl größer.